Mitglied im Sehbehinderten- und Blindenverein werden! Warum denn das?

Wer möchte schon gerne sehbehindert oder blind sein, oder es gar werden? Niemand!
Also warum in so einem Verein Mitglied werden?


Die Fragen mögen etwas provokativ klingen und wir überschätzen auch keineswegs die
Attraktivität eines Sehbehinderten- oder gar Blindenvereins. Überhaupt, Verein ist Out, - so hört man es jedenfalls immer wieder. Wir verstehen uns daher auch mehr als eine Organisation, die zunächst natürlich Betroffenen Beratung und Hilfe anbieten kann - und das tun wir dann auch.


Nur wer beeinflusst, ändert das Verhältnis zur Gesellschaft, die nichts mit “schlecht sehen“ am Hut hat? Nun, das können eigentlich auch wiederum nur wir sein – und das tun wir dann auch. Um das aber richtig machen zu können brauchen wir viele die sich engagieren. Einzelne können Veränderungen nicht bewirken, also brauchen wir viele! Und dazu gründet man einen Verein.


Das haben übrigens Betroffene hier im heutigen Rhein-Kreis Neuss bereits vor fast 100 Jahren, sprich 1926, getan. Sie wollten nicht mehr versteckt werden, sind an die Öffentlichkeit gegangen, haben gemeinsam für Anerkennung gekämpft… und im gewissen Sinnen tun wir dies auch heute noch. Mitmachen kann jeder der die Zwecke und Aufgaben unserer Selbsthilfe unterstützen möchte. Also zum Beispiel auch Sie! Unsere Satzung finden Sie übrigens ganz einfach bei uns im Internet: www.sbv-rhein-kreis-neuss.de.  Schauen Sie sich unseren Flyer an. Dort gibt’s ne Menge Informationen.

Sonst noch Vorteile einer Mitgliedschaft?

Ja, zum Beispiel:

  • Rechtsschutz für alle Belange die etwas mit “nicht gut gucken“ zu tun haben
  • eine äußerst günstige Privat- und Hundehaftpflichtversicherung (siehe Info)
  • Aktionen, Ausflüge und regelmäßige Treffen – wir sind eben kein Jammerverein!

Ach ja, kosten tut das alles auch nicht viel, gerade mal den Wert von 2 Tassen Kaffee die Sie sich irgendwo unterwegs gönnen (Oder nur 1 Kännchen, wenn‘s draußen ist…) – nämlich ganze 8 € im Monat Wenn Sie dann noch eine Zuwendungsbescheinigung über den Jahresbeitrag benötigen, einfach das Kreuz an der richtigen Stelle im Aufnahmeantrag machen. Wir sind nämlich gemeinnützig und handeln auch so!
Betroffene die in einem Heim wohnen zahlen übrigens die Hälfte, nicht beim Kaffee, aber vom Mitgliedsbeitrag!

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SBV Mitgliedsantrag 2023.pdf
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